Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP)
Abwägungsdokumentation zur 3. Beteiligung
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Inhalt
Abwägung und Sachaufklärung
lfd. Nr.: 5782
Privater Einwender
Ident.-Nr.: 369
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Betreff: Widerspruch gegen Entwurf 2017 der Windenergie-Eignungsgebiet Windpark Hugolsdorf 2/2015 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen den Entwurf 2017 der zweiten Änderung des Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern der Windenergie-Eignungsgebietes des geplanten Windpark Hugolsdorf 2/2015 Grund: Nach dem Bundes-Immisionsgesetz § 5 Abs. 1 die Errichtung ist die genehmigungspflichtiger Windkraftanlagen unzulässig, wenn durch die Windkraftanlagen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden. Da ist hier der Fall! Von den Windkraftanlagen gehen enormer Lärm, Schattenwurfengen und Schattenschlag, Blinken, Infraschall, optische bedrängende Wirkung und Schall aus - all dies ist gesundheitsschädigend. Permanenter Lärm und negativer Stress führen zu, Tinnitus, Hörsturz, Schlafstörungen, Herz - Kreislauferkrankungen, Demenz, Bluthochdruck bis hin zum Nierenversagen, Diabetes, Herzinfarkt und Schlaganfall führen kann. Selbst die ständige Gegenwart und Anblick der Räder sind negativer Stress. Der Gemeinde Hugolsdorf geht es nur um das finanzielle, laut Auslegungsunterlagen. Nach dem Gesetz steht die Gesundheit des Menschen vor dem Finanziellen. Mit 1 km Abstand der Windkraftanlagen würde Katzenow dann regelrecht unter den Windrädern liegen. Ebenso der Ort Hugolsdorf und auch Leplow. Wie es die dimensionale Präsens der bereits vorhandenen Windparks, im Osten „Gremersdorf" ca. 6 km, im Süden „Tribsees" ca. 10 km und im Westen „Bisdorf" ca. 6 km, beweisen. Es ist zu überprüfen, ob der gesetzliche Abstand von 1 Kilometer der Windräder zu den Wohnhäusern eingehalten wird - was sehr zweifelhaft ist. Messungen per Computer haben ergeben, dass in Katzenow der Abstand von den Wohnhäusern zum Eignungsgebiet nur ca. 980 m betragen. Aus der Auslegung Teilflächennutzungsplan Gemeinde Hugolsdorf geht hervor, dass in Hugolsdorf von den Häusern der Dorfstraße 1-3 der gesetzliche Abstand von 800 Metern zu den Rädern nicht eingehalten wird. Folglich ist rechtlich der Bau der Windräder tabu. Auch zu prüfen ist der, Abstand 800 m vom Einzelgehöft Katzenow Eichenhof 1, zu den Rädern. 1000 Meter soll der gesetzliche Abstand zu den Wohnhäusern betragen. Wir fragen uns ernsthaft ob dieser Abstand eingehalten wird. Der Abstand zum Wald beträgt 30 m (+ 63,5 m= 93,5 m) Der gesetzliche Rotorenabstand beträgt 127 m um ganze WKA (-->Vorschrift !!!!!) 157 m = 63,5 m+93.5 m mit minus 157 m --> 1 km Abstand eingehalten werden ? - ob allein der Waldabstand von 93,5 m minus - 1 km eingehalten werden ? - ob die gesetzliche Abstandsfläche 3 x Rotordurchmesser, 3 x 127 m = 381 m eingehalten werden ? Nur für Abstandsflächen Acker mit Grundbucheintragung „ abgegeben" werden muss, kann der 1 km Abstand nur bis an die Abstandsfläche gelten. 800 m beträgt der Abstand der Einzelhäuser zu den Einzelhäusern. Aus den vorhandenen Kauten geht hervor „dass in der Gemarkung Hugolsdorf und Katzenow öffentliche Wege überbaut würden. Die Überbauung öffentlicher Wege ist nicht zulässig ! Der überwiegende Teil der WKA würde nicht im Eignungsgebiet stehen, sondern auf der Eignungsgebietsgrenze. Alle Anlagen würden mit den gesetzlichen Abstandsflächen über die Grenze des Eignungsgebietes ragen. Mit dem hinzukommenden Einhalten des gesetzlichen Waldabstandes (30 m ), des gesetzlichen Rotorenabstandes (Durchmesser 127 m) sowie die Abstandsfläche (381 m) ist es unwahrscheinlich, dass die gesetzlichen 800 m Abstand zu den Einzelhäusern eingehalten werden können, da die 800 m schon so nicht eingehalten werden. Zur Errichtung einer Windkraftanlage ist ein mindestens 3,5 Meter tiefes, bis zu 350 Meter großes Fundament erforderlich. Dieses verbleibt für immer im Erdreich. Hinzu kommen die Verlegungen sämtlicher Kabelleitungen! Durch dies kann es zu schädigende Auswirkungen auf das Grundwasser und die Bodenbeschaffenheit kommen. Wasser kennt keine Grenzen! Baustoffe sind Schadstoffe! Durch die Zuwegung wird der Acker weiter beschädigt! Jede Windkraftanlage wird per Handy betrieben, dass heiße Beschwerden durch Funkwellen,auf die Gesundheit, auf das Telefonieren, womöglich die Errichtung eines Funkturmes. Zum Abtransport des erzeugten Stromes würde die Errichtung weiterer großer Leitungsmasten erforderlich, die hier schon zur Genüge die Landschaft und Ackerflächen verschandeln. Zwei Überleitungen, Hugolsdorf und Katzenow queren bereits das Eignungsgebiet. Die fast 200 m hohen Windkraftanlagen haben eine überdimensionale Präsenz, die über 20 Kilometerweit reicht.- Windpark „Leyerhof". Unsere Häuser und Grundstücke mit nur 1 km Abstand zu den Windkraftanlagen wären dann wertlos. Das Gutshaus mit Park in Katzenow ist denkmalgeschützt. Listennummer 508. Das Gutshaus von Katzenow mit Park liegt mit 1 km Abstand im Osten zum Eignungsgebiet. Mit der WKA (1 km Abstand) wäre das Gutshaus mit Park sowie das gesamte Dorf Katzenow und die idyllische landschaftliche Umgebung hier zerstört. Das denkmalgeschützte Gutshaus Hugolsdorf mit Wirtschaftsgebäude,Park, Ausfahrt und Allee, die Ausrichtung dieser nach Norden ist --> zum Eignungsgebiet, das gesamte Dorf und das gesamte Dorf und die Umgebung wären von den WKA vollkommen beeinträchtigt. Es würde unter den Windrädern (1 km) Abstand untergehen. Der Gutspark Drechow mit der Einmündung der Niederungen der Bek wäre durch die enorme Präsenz der WKA beeinträchtigt. Die gesamte Umgebung um das Eignungsgebiet ist ausgewiesene Kulturlandschaft, mit den WKA wäre sie zerstört. Da die WKA direkt am Wald stehen würden, würde der Lärm durch das Drehen ihrer Rotorblätter in den Wald hallen, dadurch wäre der Lärm noch lauter als ohnehin schon. Nicht ausgeschlossen, das sich dann das Wild verzieht. Einige WKA reichen bis in den Wald hinein. Der gesetzliche Abstand beträgt 30 m gemäß § 20 Absatz 1 Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Nach der Richtlinie des Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung ist eine Überbauung der Waldflächen mit WKA und auch das Überreichen der Rotorblätter unzulässig. Die Richtlinie gilt für Waldflächen ab 10 ha Größe und gehören zu den „harten Tabuzonen". Mit dem geringen Abstand der WKA kann es im Fall eines Brandes in der WKA durch den Funkenflug oder fliegenden brennenden Teilen zum Waldbrand kommen. Unabhängig davon vom Waldbrand, bei reifen Getreide zum Großflächenbrand. Da die WKA mit Motorenöl betrieben werden, kann es durch das Öl zu Verunreinigungen des Erdreiches kommen. Im Eignungsgebiet befindet sich das Unterhaltungspflichtige Verbandsgewässer 216-36/01, ist eine Betonrohrleitung DN 300 mit angeschlossenem Drainagesystem. Deren Überbauung ist mit der WKA ist unzulässig ! Weiterhin, auf den Ackerflächen befinden sich zum Teil auch noch Drainageanlagen. Die kleinen Waldflächen mit ca. 0.90 ha, Flur 1, Flurstücke 173, 184 und 205 (jeweils anteilig) ist im Atlas der geschützten Biotope des ehemaligen Landkreises Nordvorvorpommern unter der Nummer 3448 gefühlt und von der Überbauung auszuschließen --> sie ist Waldfläche. In den Waldflächen der Forstabteilung 4318 und 4320 befindet sich jeweils ein kartierter Kranichhorst (LUNG M-V). Die Horstschutzzonen II der beiden Horste geht in das Eignungsgebiet hinein und sind zu beachten. Im Ortseingang von Katzenow, rechte Seite, brütet seit Jahren ein Kranichspaar. Immer mehr Kraniche sind die ganze Saison hier hier vor Ort. Sie fressen bei den Teichen auf dem Acker östlich des „ Birkenholzes", sie fliegen zum und lassen sich nieder im Eignungsgebiet südlich des „ Birkenholzes ". Das Gebiet um das „ Birkenholz ", ist „ Unverschnittener landschaftlicher Freiraum > 2400 ha " ! Das entspricht den höchsten Kriterien der höchsten Stufe 4 ! Verbunden mit dem Gebiet Natura 2000 zugehörig Nord vorpommersche Waldlandschaft, Tal der Blinden Trebel (beide Stufe 4 ) verstärkt sich die Schutzwürdigkeit. Nach Anlage 3 der Richtlinien zum Zwecke der Neuaufstellung. Änderung und Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in M-V.vom 22.05.2015, Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, Kapitel II, Rechtliche Vergaben, heißt es unter Ausschlussgebiete.das Alle unverschnittenen landschaftlichen Freiräume, Stufe 4, sehr hoch zu den Kriterien zählen! Die zu Natura 2000 gehörenden Gebiete, sind europäische Schutzgebiete -FFH DE 1743-301 Nord vorpommersche Waldlandschaft -FFH DE 1842- 303 Tal der Bünden Trebel -FFH DE 1743-401 Nordvorpommersche Waldlandschaft -FFH- DE 1941-401 Recknitz und Trebeltal mit den Seitentälern und Feldmark-FFH- DE 1941-301 Recknitz und Trebeltal mit Zuflüssen Das FFH- Gebiet 1842-303 Tal der Blinden Trebel ragt von Osten in das Gemeindegebiet Hugolsdorf hinein.In dem 526 ha großen Gebiet befindet sich ein Teil des stark entwässernden Flusstalmoores der Blinden Trebel mit Quellmoorzonen und naturnahem Bachzulauf der Bek im südlichen Teil sowie Kalkflachmoor und artenreichem Magerrasen im Norden. Zu erhalten ist ein teilweise bewaldetes Brachtal mit angrenzenden Talhängen als Habitat für FFHArten, wie Mopsfledermaus, Europäische Biber, Steinbeißer, Skabiosen- Scheckenfalter, Fischotter, Schmale Windelschnecke, Vierzähnige Windelschnecke und Bauchige Windelschnecke. Der Bachlauf und die Niederungen der Bek sowie auch der weitere Bereich der Bek sind gesetzlich geschützte Biotope, die im Biotropenverzeichnis verzeichnet sind. - NVP 15078 / NVP 03913 Drechower Bach mit 2,5 ha - NVP 03389 Brennesseil- Schilfröhricht am südlichen Ufer der Bek mit 3,8 ha - NVP 03224 Bruchwaldabschnitt im südlichen Lützow mit 3,2 ha - NVP 03277 Feldgehölze, Erle,verbuscht, Hochstaudenflur entwässert mit 2,0 ha - NVP 03279 Feldgehölz, Erle, Esche,Weide älterer Bestand mit 1,7 ha - NVP 03392 Baumgruppe Erle mit 1 ha - NVP 03259 Bach begleitender Niedermoorabschnitt im südlichen Lützow mit 1,5 ha - NVP 03251 Niedermoor östlich von Kavelsdorf mit 7,8 ha - NVP 03344 Feldgehölz: Weide, Esche ,Erle mit 1,4 ha - NVP 03359 Feldgehölz ; Erle, Esche, Eiche, Weide mit 1,4 ha - NVP 03351 Erlenbruch im Waldbereich östlich der Hacker wiese mit 2,9 ha. Ansonsten bestehen im Gemeindegebiet Hugolsdorf zahlreich zumeist kleinere Biotope, häufig unter 1,0 ha, kleinere Feldgehölze und hecken, stehende Kleingewässer und Solle, nördlich von Rönkendorf auch naturnahe Sümpfe mit Röhrichtbeständen und Reeden. Der hohe Anteil an Waldrändern im nördlichen Bereich des Eignungsgebietes hat eine hohe Bedeutung für den Artenschutz, insbesondere Vogel und Fledermausarten. Gerade Waldränder haben im Biotropenverbund eine große ökologische Bedeutung, da sie von vielen Tier- und Pflanzenarten bevorzugt genutzt werden. Sie sind in Bezug auf die Altenintensität überdurchschnittliche sensible Bereiche. Der nordöstliche Bereich des Eignungsgebietes im Gemeindegebiet Hugolsdorf, welcher unmittelbar südlich an den Waldflächen der Forstabteilung 4320 und 4321 angrenzt, mit seinen Breiten von ca. 100 bis 140 m ungeeignet ist für die WKA , laut Forstbehörde. Die Gemeinde Eixen somit auch ein kleiner Teil des „Birkholzes gehörendem Naturschutzgroßprojekt „ Chance Natur- Nordvorpommersche Waldlandschaft" an. Der zur Gemeinde Hugolsdorf gehörende „ Birkenholz " nicht! Ende 2015 wurde das „ Birkholz" der Gemeinde Hugolsdorf tüchtig ausgeholzt. Es ist zu überprüfen, ob noch alle zuvor kartierten Greifvogelhorste, insbesondere des Rotmilans, da sind. Südwestlich des Birkholzes grenzt das Eignungsgebiet mit wenige Meter Abstand an das Schutzgebiet an. Das Birkholz ist in der näheren Umgebung von mehreren Schreiadler - Schutzgebieten umgeben. Kavelsdorf 5 km, Forkenbeck 4,5 km, Weitenhagen 5km entfernt sind Schutzgebiete „ Nordvorpommersche Waldlandschaft". Das Projekt „Chance Natur" ist eine Maßnahme zum Schutz der Nordvorpommersche Waldlandschaft und dem darin lebenden vom Aussterben bedrohten Schreiadler. Dieses Projekt wird vom Land und vom Bund mit 8,6 Millionen Euro gefördert wird. Bund und Land bezahlen 8,6 Millionen Euro für dieses Projekt und Sie stellen tot bringende Windkraftanlagen dorthin! Widersinnig und ein völliges Unding! Ein Fachkundiger hat im Eignungsgebiet 2015 mehrere Seeadler mit einem Jungen beobachtet, die ihre Revierflüge tätigten. In Katzenow wurde diese seltene Vogelart wiederholt beobachtet. Ein Adler hält sich an den beiden Teichen auf dem Acker im Osten des" Birkenholzes" auf. Ein anderer Adler fliegt vom „ Birkholz" her zum Teich hinterm Park des Gutshaus. Ein weiterer Schreiadler hat sein Revier beim Teich hinterm Dorf (Ausgang nach Leplow). Das Horstfeld eines Adlers beträgt 50 km.dieses ist weltweit erforscht. Seeadler und Schreiadler sind ein Tabu für Windkraftanlagen ! Der Rotmilan fliegt im gesamten Gebiet „Birkenholz"- Katzenow Dorf - Öbelitzer Wald. Der Rotmilan brütet im „Birkenholz" laut Landesforstamt Schuenhagen. Der vorgeschriebene Abstand vom Rotmilan- Horst zur WKA beträgt 1 km. Die WKA würde sogar in den Wald hinein ragen. Im Nordosten seien Schreiadler und Rotmilan besonders bedroht, so Landwirtschaftsminister Till Backhaus. Im Bereich der Bek bei Hugolsdorf brütet die Rohrweihe. Auch in Katzenow in den Koppeln mit den teilweise versumpften Teichen ist die Rohrweihe ansässig. Im und um das gesamte Eignungsgebiet herrscht ein hohes Fledermausvorkommen. Darunter Wald,- Teich,- und Mopsfledermaus. Ihre Nahrungsflüge tätigen die Fledermäuse hauptsächlich am Waldrand. Da die Windkraftanlagen direkt am Wald stehen würden, bedeutet es für die Fledermäuse den unweigerlichen Tod, da dieseinn die Rotorenblätter der WKA geraten und keine Chance haben, diese zu umfliegen. Die Mopsfledermaus hat ihr Brut und- Winterquartier im Gutshaus Hugolsdorf.- kartiert- Ihr überwiegendes Nahrungsaufnahmegebiet ist der Waldrand. Auf dem Weg von Ihrem Quartier zum Waldrand würden sie durch die WKA zu Tode kommen. Fledermäuse sind maßgebliche Bestandteile des Ökosystems Wald und haben eine sehr hohe Schutz Würdigkeit. Und weiterhin fliegt das Weißstorchpaar hier durch das gesamte Gebiet und hat seinen Horst in Dolgen. Auch der Mauersegler brütet hier auf einigen Gehöften. Des weiteren brüten im Eignungsgebiet Mäusebussard, Kolkraben,Baumfalken, Krähen,Elstern, Amseln, Drosseln.Meisen, Sperlinge, Rotkehlchen,Rotschwanz, Habicht, Lerche, Bussarde und Spechte. Katzenow ist ein ausgewiesenes Kranichgebiet. Das Eignungsgebiet ist die Flugschneise der Zugvögel zu den Trebeltalern Mooren. Da die Windkraftanlagen direkt am Wald stehen würden, wäre jeder Flug der Vögel aus bzw. in den Wald ein möglicher Flug in den Tod. Mit der Aufstellung der WKA würde das Leben in und um den „ Birkholz" nach und nach verschwinden. Mit der Errichtung der Windkraftanlagen wäre die idyllische urige Landschaft weit über das Eignungsgebiet hinaus unwiederbringlich zerstört.! Gerade diese Idylle wissen ältere Touristen zu schätzen. Das Fazit ist, das es dann auch keinen Tourismus in dieser Region geben wird. Im „ Bärenmoor„ bei Behrenwalde, Gemeinde Weitenhagen hatte jahrelang der Seeadler seinen Horst. Auch 2015 wurde das „Bärenmoor" ausgeholzt, wegen Erlen und Eschensterben. Die nahrungshaltige Wiese wurde vor dem Wald wurde umgebrochen. Seitdem ist der Adlerhorst verschwunden ! An all diesen Tatsachen ändern auch die „Bestechungsgelder" der Politik nichts ! NDR Bericht vom 22.6. und 23.06.17 - von Experten bestädigt.Windkraftanlagen werden abgeschaltet, weil es nicht genug Energiespeisungskapazitäten gibt und das Ausland den Strom auch gar nicht haben will. Der Staat bezahlt den Betreibern den Ausfall! Die Stromkunden zahlen damit immer höhere Strompreise ! Schon das allein verbietet die Errichtung weiterer, neuer Windparks!
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt

Den Hinweis bezüglich der Einhaltung des Mindestabstandes zur Gemeinde Oebelitz nimmt der Planungsverband zur Kenntnis. Die untere Bauaufsichtsbehörde hat die Ortsteile Leplow, Eixen und Katzenow bauplanungsrechtlich als Innenbereich eingestuft. Dies führt zu einer Verkleinerung des Eignungsgebiets in nordöstlicher Richtung.
Dem Planungsverband steht ein Gestaltungsspielraum zur Verfügung, Mindestabstände zwischen den Eignungsgebieten für Windenergienutzung und der benachbarten Wohnbebauung festzusetzen. Dabei müssen sich diese Mindestabstände in der Praxis als sicher herausgestellt haben (OVG Lüneburg, 12 KN 6/16 Rn. 17, 26). Grundsätzlich ist eine pauschale Festsetzung der Abstände zulässig (OVG Lüneburg, 12 KN 206/15 Rn. 42). Nach der Begründung zu Nr. 6.5 Abs. 7 RREP VP hat der Planungsverband bei der Ausweisung von Eignungsgebieten im Grunde genommen an den „Landeseinheitlichen Kriterien zur Ausweisung von Eignungsgebieten Windenergieanlagen“ entsprechend der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern (RL-RREP) angeknüpft, wobei lediglich Gebiete mit möglichst geringem Konfliktpotenzial ausgewählt worden sind. Unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien bestimmte der Planungsverband einen Abstandspuffer von 1.000 m zu Gebieten, die nach der BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen, und einen Abstandspuffer von 800 m zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich. Diese Mindestabstände erweisen sich als angemessen und tragen ausreichend Rechnung solchen Schutzbedürfnissen, wie etwa Immissionen oder optischer bedrängender Wirkung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, 11 N 27.15 Rn. 17; OVG Lüneburg, 12 KN 6/16 Rn. 26). Die festgesetzten Mindestabstände stellen sicher, dass gesetzlich festgelegte Grenzwerte für schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm im Sinne des BImSchG und nach der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BImSchG (TA-Lärm) v. 26.08.1998 nicht überschritten werden. Darüber hinaus werden Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen, die in Ziff. 6 TA Lärm festgelegten Werte eingehalten.
Die Berücksichtigung privater Belange unter Vorsorgegesichtspunkten bei der Festsetzung von Mindestabständen und die angemessene Einbeziehung derselben in die Abwägung erfordern eine Verkleinerung des Eignungsgebietes in nordöstlicher Richtung.
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